Krankmeldung der Vsm (Stellvertreter/in)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 11.08.2016, 11:54 (vor 2815 Tagen) @ DerLeipziger

Moin Moin Leipziger,

Du bist die Abwesenheitsvertretung der Vertrauensperson und mindestens als Verhinderungsvertretung bei feststehenden Terminen wie Personalgesprächen, Vorstellungsgesprächen, Projekte, Ausschüsse, Anträgen und Beratung der Schwerbehinderten ect. von Deiner Arbeit freizustellen. Hierzu gehört selbstverständlich auch die Personalratssitzung. Einer Information der Vertrauensperson gegenüber dem Personalrat bedarf es hierfür aus meiner Sicht nicht zwingend, da es ja auch kurzfristige Gründe wie Terminüberschneidungen geben kann, sodass Er/Sie einen Termin an die/den Stellvertreter/in abgeben muss und als Vertrauensperson selbständig entscheiden kann, ob er/sie selber oder ein/e Stellvertreter/in an dieser Sitzung teilnimmt.

Ob sich aus der Fülle der Arbeit und der Zahl der Schwerbehinderten bei Euch ergibt, dass Du als Abwesenheitsvertretung für die Zeit der Erkrankung der Vertrauensperson komplett freigestellt werden solltest, da Du eh Deine Arbeitsleistung nicht erbringen kannst, weil Du voll in der SBV arbeiten musst, muss mit dem Arbeitgeber geklärt werden. Gibt es Regelungen für planbare Abwesenheiten wie Urlaubsvertretung der Vertrauensperson bei Euch? Dann könnten diese auch für den Krankheitsfall angewendet werden.

In der Zeit der Erkrankung der Vertrauensperson hast Du nach $96,3 SGB IX die gleiche Rechtsstellung wie diese. Daher hast Du das Recht an der Personalratssitzung teilzunehmen.
Die Krankmeldung an den Arbeitgeber reicht aus meiner Sicht dafür völlig aus.


Ich hoffe, dies hat Dir geholfen.

Liebe Grüße

Hendrik


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