Krankmeldung der Vsm (Stellvertreter/in)

DerLeipziger, Leipzig, Thursday, 11.08.2016, 12:48 (vor 2815 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik ,

an der Stelle der Übertragung bin ich mir da nicht ganz so sicher , da die AU nur die Leistungserbringung gegenüber dem AG regelt jedoch Ausübung des Ehrenamtes nicht ausschliesst. Nach meiner rein persönlichen Auffassung hätte mein VP klar bekannt geben müssen das er nicht an der Sitzung teil nimmt und somit ich ordentlich geladen werden kann. Wäre er z.B. erschienen wäre mein Mandat für den Zeitraum seiner anwesenheit erloschen und ich wäre erst wieder bei seiner Abwesenheit im Mandat. Vielleicht noch als Info wir haben unter 100 sbM bei uns im Unternehmen und nur der VP hat geduldete Freistellung.

LG
Andreas


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