Arbeitgeber will schwerbehinderten Bewerber nicht einstellen (Einstellung)

hackenberger, Thursday, 21.04.2005, 20:22 (vor 6957 Tagen) @ Gabi

Hallo Gabi,

hier soll, kann, muss der BR/PerR weiterhelfen. Er kann, sollte die Einstellung eines anderen Bewerbers ablehnen, er hat hier auf Grund der geltenden Regelungen Ablehnunggründe.

Du solltes weiter mit dem AG reden und ihn nochmals ausdrücklich auf seine Pflichten hinweisen und auch mal auf die mögliche Folgen aus dem § 81 SGB IX (Schadenersatzansprüche des Bewerbers) hinweisen.

Weiter rede mit dem Beauftragten des AG für die Belange der Schwerbehinderten und weise auch diesen auf seine Pflichten hin und weise diesen auch auf die möglichen persönlichen Folgen für Ihn § 156 SGB IX (Bußgeld bis zu 10.000,- € gegen ihn pwersönlich) hin.

Du findest hier auf den Webseiten zu diesen Themen auch weitere Unterlagen.


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