Arbeitgeber will schwerbehinderten Bewerber nicht einstellen (Einstellung)

Wolfgang E., Sunday, 24.04.2005, 17:36 (vor 6953 Tagen) @ Gabi

Ich gehe davon aus, dass der schwerbehinderte Bewerber „alle gewünschten Qualifikationen“ erfüllt lt. Stellenausschreibung. Möglicherweise hat der Arbeitgeber während des Einstellungsverfahrens die „Hürden“ so erhöht oder die Einstellungsvoraussetzungen nach der Stellenausschreibung so abgeändert, dass jetzt nur noch der andere Bewerber in Frage kommt.

Hierzu gibt es eine erste Grundsatzentscheidung (Arbeitsgericht Frankfurt vom 19.02.2003, 17 Ca 8469/ 02), wonach das Nachschieben von Gründen u.U. diskriminierend sein kann mit Anspruch auf Entschädigung. Dieses Urteil erstreckt sich nicht nur auf den Öffentlichen Dienst, sondern gilt gleichermaßen für alle Arbeitgeber.

Urteilsauszug: "Ein Nachschieben kommt grundsätzlich nicht in Betracht. Der Arbeitgeber könnte andernfalls unter Missachtung der Formvorschriften das Benachteiligungsverbot umgehen."

www.schwbv.de/urteile/13.html
www.arbeitsrecht-fa.de/hefte_05/200502/frankfurt.htm
www.lexisnexis.de/aktuelles/63622>or=0&tt=fachpresse


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