Arbeitgeber will schwerbehinderten Bewerber nicht einstellen (Einstellung)

merlincc8 @, Tuesday, 10.05.2005, 13:22 (vor 6938 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Gabi,
»
» hier soll, kann, muss der BR/PerR weiterhelfen. Er kann, sollte die
» Einstellung eines anderen Bewerbers ablehnen, er hat hier auf Grund der
» geltenden Regelungen Ablehnunggründe.
»
» Du solltes weiter mit dem AG reden und ihn nochmals ausdrücklich auf seine
» Pflichten hinweisen und auch mal auf die mögliche Folgen aus dem § 81 SGB
» IX (Schadenersatzansprüche des Bewerbers) hinweisen.
»
» Weiter rede mit dem Beauftragten des AG für die Belange der
» Schwerbehinderten und weise auch diesen auf seine Pflichten hin und weise
» diesen auch auf die möglichen persönlichen Folgen für Ihn § 156 SGB IX
» (Bußgeld bis zu 10.000,- € gegen ihn pwersönlich) hin.
»
» Du findest hier auf den Webseiten zu diesen Themen auch weitere
» Unterlagen.

Hallo Gabi,

in dem Fall ist der AG aus meiner Sicht gesetzlich verpflichtet
den schwerbehinderten AN für diese Stelle einzustellen.
Hast Du schon mal Kontakt zu dem für euren Betrieb zuständigen
Integrationsamt aufgenommen>
Hier kann Dir ein Fachmann oder -frau sicher auch wertvolle
Informationen geben, wie man dem Schwerbehinderten die Stelle
sichern kann. Ich wünsch Dir viel Erfolg!


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