EU-Rente (Rente / Pension / ATZ)

Susann, M-V, Saturday, 18.12.2010, 11:19 (vor 4886 Tagen)

Liebe Forummitglieder,

hier offene Fragen, ich hatte schon im Internet gesucht, jedoch keine befriedigende Antwort gefunden.

Mitarbeiter im ÖD, Grad der Behinderung 40, gleichgestellt, erhält zunächst befristete Teil-EU-Rente, Restleistungsvermögen 3 bis unter 6 Stunden. Gemäß TV-L zeigt der MA Weiterbeschäftigung an und bittet um leidensgerechten Apl. Arbeitgeber gibt eine Fehlanzeige, worauf der MA eine volle befristete EU-Rente erhält. Nun ruht das Arbeitverhältnis zunächst. MA möchte jedoch arbeiten, Teilzeit mit 4 Stunden und gibt das auch an den Arbeitgeber weiter. Er bittet auch während des ruhenden Arbeitsverhältnisses um die Prüfung einer möglichen Beschäftigung, auch ehrenamtlich, damit der soziale Kontakt nicht abreißt.

Nun ist eine Stelle ausgeschrieben, die teilzeitgeeignet und behinderten gerecht ist. Der MA bewirbt sich auf diese Stelle. Nun meine Fragen.

Muss der AG ihn berücksichtigen und einladen> Gibt es einen rechtlichen Bezug, dass auch MA im ruhenden Arbeitsverhältnis Bewerbungen anstreben und damit eine Arbeit nachgehen können>

Volle befristete EU-Rente wurde nur bewilligt, weil der Arbeitgeber meint, er hätte keinen leidensgereichten Apl.

Wisst ihr, ob man die volle befristete EU-Rente nehmen muss oder weiterhin im Rahmen des Restleistungsvermögen eine Tätigkeit beim Arbeitgeber einfordern kann>

Danke für eure Antworten im Voraus.

MfG

Susann


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