Erwerbsminderungs (EM)-Rente (Rente / Pension / ATZ)

Susann, M-V, Tuesday, 21.12.2010, 19:36 (vor 4883 Tagen) @ CHM

Liebe Claudia,

vielen Dank für deine umfangreichen Informationen.

Der MA hat, nachdemn er den Rentenbescheid zur befristeten Teil-EU-Rente erhalten hat, gemäß TV-L § 33 Abs. 3 fristgemäß seine Weiterbeschäftigung angezeigt und bat um einen Teilzeitarbeitsplatz für 4 Stunden. Der Arbeitgeber hat seiner Meinung nach keinen behinderten gerechten Apl gefunden, so dass der MA die volle befristete EU-Rente beantragen musste. Der Arbeitgeber hat nun das ruhende Arbeitsverhältnis bestätigt, worauf der MA nochmals bat, ihn zukünftig weiter für einen teilzeitgeeigneten und leidensgereichten Arbeitsplatz in Betracht zu ziehen, da der Rentenversicherungsträger das Restleistungsvermögen mit 3 bis unter 6 Stunden angegeben hatte. Der Arbeitgeber ist nun jedoch der Meinung, dass mit dem ruhenden Arbeitsverhältnis quasi der MA keine Ansprüche zu stellen hat.

Der MA hat sich schon auf mehrere Stellen beworben, wurde jedoch - trotz Gleichstellung - nie eingeladen, bekam sofort die Absagen, da der MA durch Krankheit bereits längere Zeit arbeitsunfähig erkrankt ist, seit Februar 2010 auch schon ausgesteuert, aber eben immer noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis im ÖD, und nun eben befristet berentet.

Das Problem ist, das der MA keinen Arbeitsplatz mehr hat. Dieser war in einem Projekt, welches nicht mehr existiert. Somit hängt er völlig in der Luft, sozusagen.

Meine Frage war eben, wenn der MA weiter seine Arbeitskraft in dem festgestellten Restleistungsvermögen seinem Arbeitgeber zur Verfügung stellt, sich dieser weigern kann. So, wie ich dich verstanden habe, besteht eben kein Rechtsanspruch, aber aufgrund der Förder- und Fürsorgepflicht kann sich der Arbeitgeber so einfach nicht aus der Situation ziehen.

Ich fände es schön, wenn dem MA wenigstens die Chance zur Teilhabe am Arbeitsleben eingeräumt würde, wie es bei euch der Fall ist. Toll, dass es auch anders geht und Menschen mit Behinderungen nicht aus der Gesellschaft ausgegrenzt werden.

MfG


Susann


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