Erwerbsminderungs (EM)-Rente (Rente / Pension / ATZ)

hackenberger, Thursday, 23.12.2010, 12:59 (vor 4881 Tagen) @ Susann

Hallo Susann,

der möglichen Hinzuverdienst ergibt sich aus dem Rentenbescheid. Ggf. kann der AN auch mehr hinzuverdienen, dann aber erfolgt eine Anrechung und ggf. Kürzung der Rente. Daher ist hier immer eine entsprechende Beratung/ Abstimmung mit der DRV sinnhaft.

Arbeitssuchende können sich immer bewerben. Es bleibt aber dem AG überlassen ob er eine freie Stelle besetzt und wie, also intern/ extern oder durch Leiharbeitnehmer. Dieses hat aber alles keinen Einfluss auf seine Pflichten auch dem SGB IX.

Ich muss auch sagen, ich verstehe das Verhalten des AG hier nicht. Denn letztlich entscheidet er wie er besetzt und wer der geeignetste Bewerber ist. Daher macht er sich im Moment das Leben unverständlich schwer und begibt sich in Gefahr des rechtswidrigen Handelns. Dieses könnte er durch ein ordnungsgemäßes Vorstellungsgespräch leicht umgehen.


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