Einladung zu Vorstellungsgesprächen im Öffentlichen Dienst (Einstellung)

phcosc, Wednesday, 02.03.2011, 23:35 (vor 4822 Tagen)

Ich bin neu im Amt als Schwerbehindertenvertretung und brauche dringend Eure Hilfe.

Zu meinem aktuellen Problem:
Einstellungsverfahren im Öffentlichen Dienst: Es liegen Bewerbung von Schwerbehinderten vor, die die zwingenden Einstellungsvoraussetzungen lt. Stellenbeschreibung erfüllen (i. d. R.abgeschlossene Berufsausbildung als xyz..)
Im weiteren Verlauf der Stellenausschreibung wird geschrieben: Bewerber mit folgenden .... Kenntnissen werden bevorzugt. Die Tätigkeitsbeschreibung der Stelle ist im Ausschreibungstext ausführlich beschrieben.

Muss ein Bewerber, der lediglich die zwingenden Voraussetzungen, nämlich eine entsprechende Berufsausbildung, voweisen kann, jedoch in allen anderen Bereichen keine aureichenden Kenntnisse bzw. Erfahrungen hat zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden> Oder kann man sich auch auf die Tätigkeitsbeschreibung und erwünschten Kenntnissen und Fähigkeiten berufen>

Die Sachlage ist sowohl für die Dienststelle, als auch SBV eindeutig, der/die Bewerber/in ist aufgrund der vorliegenden Bewerbungsunterlagen für diese Tätigkeit nicht geeignet, wäre als Nichtbehinderter absolut chancenlos und würde auf keinen Fall zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden.

Mir persönlich fällt es schwer, den Bewerber für ein von vorneherein aussichtsloses Gespräch anreisen zu lassen.
Ich bedanke mich für euren fachkundigen Rat.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion