Einladung zu Vorstellungsgesprächen im Öffentlichen Dienst (Einstellung)

hackenberger, Friday, 04.03.2011, 17:42 (vor 4821 Tagen) @ Mensch

Hallo,

in über 20 Jahren Mandatstätigkeit habe ich an sehr vieln Vorstellungsgesprächen als BR/SBV teilgenommen. Stets mit sehr vielen Bewerbern. Das auch wenn es ganz klar nur um 1 oder 2 bis 3 Einstellungen ging. Dann gab es immer ganz nachvollziehbar viele Absagen. Also, wo ist der Unterschied> Oftmals haben aber auch Bewerber, wo man auf Grund der Unterlagen gedacht hat, dass wird nichts, dann im persönlichen Vorstellungsgespräch überzeugt.

Es ist also ein leider notwendiges Mittel um Schwerbehinderten zu mindest eine kleine Chance zu geben einen Arbeitsplatz doch zu finden. Denn leider haben zu viele AG unverständliche Vorbehalte gegen die Beschäftigung von Schwerbehinderten. Dieses auch weil sie das SGB IX nicht richtig verstehen. So z.B. auch fälschlicher wiese denken, Schwerbehinderte sind unkündbar und können nicht die Leistung erbringen wie Nichtbehinderte.

Daher auch ganz zu Recht für den öffentl. AG den § 82 SGB IX und die dort geltenden Fürsorgeerlasse/-richtlinien. Leider gibt es diese "strengeren" Regelungen nicht für private AG. Da hilft dann nur das AGG auch voll mit einzubinden.

Daher ist für mich die o. gemachte Aussage eher eine aus der traurigen Richtung von "Nichtbehinderten" welche der fehlerhaften Ansicht sind, die Schwerbehinderten werden bevorzugt. Diese Gruppe gibt es ja leider in merklichem Umfang. Also, sie zeigt Frust und ggf. unverständlich Neid.

Dann habe ich stets immer nur gesagt, jeder kann Schwerbehindert werden wenn er denkt dann hätte er Vorteile :-(


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion