Einladung zu Vorstellungsgesprächen im Öffentlichen Dienst (Einstellung)

Mensch, Friday, 04.03.2011, 18:08 (vor 4821 Tagen) @ hackenberger

Ich bin gerate aus einer Diskussion, in die Andere, dabei wollte ich mich hier nur etwas informieren.

Und auf Grund meiner Krankengeschichte habe ich die Aussicht auf einen Behindertenausweis, aber mir geht es jetzt nicht darum, wer was verdient oder nicht.

Und ob SB bevorteilt werden bei einem Job, so weit würde ich nicht gehen. Aber sie haben ganz einfach eine gesetzliche Regelung, die ihnen ein Vorstellungsgespräch garantiert, wenn die mindest Voraussetzungen für die Stelle vorhanden sind, zu mindestens im öffentlichem Dienst.

Vielleicht kann ich es wirklich nicht beurteilen, was dieses Recht für Sie als SB bedeutet aber ich bin halt zurzeit dieser Meinung, dass es für viele SB nicht leicht sein muss, immer wieder und wieder zu Vorstellungsgesprächen eingeladen zu werden, oft nur mit mindest Voraussetzungen für den Beruf, weil das Gesetzt so ist.

Ich bin auch ein Mensch, bei dem die Hoffnung oft als letztes stirb und die Vergangenheit hat bewiesen, das Leben ist voller Überraschungen und ein blindes Huhn findet auch mal ein Korn.

Aber vielleicht muss man eine so offensichtliche Behinderung haben, damit man dieses Gesetz gut findet, das weiß ich gerade nicht genau.

Schönes Wochenende


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