Einladung zu Vorstellungsgesprächen im Öffentlichen Dienst (Einstellung)

Manfred Lehmann, Mainz, Rheinland-Pfalz, Thursday, 03.03.2011, 08:08 (vor 4822 Tagen) @ phcosc

» Zunächst einmal herzlichen Glückwunsch zur Wahl und viel Spaß bei der Arbeit.
Nun zu Deiner Frage. Wenn der Bewerber die formellen Voraussetzungen erfüllt, sollte ihm auf jeden Fall das Bewerbungsgespräch ermöglicht werden. Die restlichen Stelleninhalte, die wie es aussieht bei ihm nicht oder nur unzureichend vorhanden sind, können sich in einem persönlichen Gespräch ja ganz anders darstellen. Außerdem seid ihr bei Einladung im Sinne des AGG auf der sicheren Seite.

Gruß
Manfred


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