Einladung zu Vorstellungsgesprächen im Öffentlichen Dienst (Einstellung)

Mensch, Friday, 04.03.2011, 17:27 (vor 4821 Tagen) @ hackenberger

» Ach ja! Was hier für die Betroffenen Schwerbehinderten unmenschlich
» sein soll, kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen. Eine solche
» Aussage kann nach meiner Meinung, die falsch sein kann, nur von
» Nichtbehinderten kommen.
»
» Ich kenne auch keinen Schwerbehinderten der nicht gerne auf alle seine
» Rechte und Nachteilsausgleiche verzichten würde, wenn damit auch der Grund
» der Schwerbehinderung nicht gegeben würde. Diese "Schutzrechte" bedarf es
» leider auch sehr, da wir, die Schwerbehinderten leider immer noch zu oft
» ausgegrenzt und benachteiligt werden. Auch haben wir es leider deutlich
» schwerer einen Arbeitsplatz zu finden.

Danke für die Aufklärung aber ich brauche keine Hilfe, in dem Bewerbungsprozess, wenn es so ausschaute, dann sorry

Ich finde es heftig, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden und das immer wieder und wieder, mit dem Wissen, der Arbeitgeber muss das machen, weil ich nur die zwingend notwendigen Voraussetzungen erfülle.

Gut wenn Sie dieser Recht haben wollen, immer eingeladen zu werden, ohne große weiter Aussichten, dann gönne ich Ihnen das Recht wirklich, weil ich das nicht haben möchte. Ich bekomme nicht gerne Absagen aber ich möchte nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werde, nur weil ein Gesetz sagt, es reichen die zwingend notwendigen Voraussetzungen, wie eine Ausbildung, aus, damit ein SB eingeladen werden muss. Dieses Recht möchte ich nicht haben.


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