Urlaub bei Langzeit-AU (Allgemeines)

Blessing, Bundesweit, Sunday, 27.11.2011, 22:47 (vor 5443 Tagen)

Hallo,

es gibt wohl ein ganz neues EuGH-Urteil:
[link=http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/gettext.pl>lang=de&num=79888877C19100214&doc=T&ouvert=T&seance=ARRET]EuGH, 22.11.2011 - C-214/10[/link]

Der EuGH hat am 22.11.2011 seinen Kurs in Sachen Urlaubsabgeltung korrigiert und eine tarifvertragliche Regelung, wonach Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub bei Langzeiterkrankung nicht zeitlich unbegrenzt angesammelt werden können, sondern 15 Monate nach Ablauf des Bezugszeitraums erlöschen können, als unionsrechtskonform beurteilt.

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Freundlich grüßt Blessing


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