Urlaub bei Langzeit-AU (Allgemeines)

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 28.12.2011, 18:18 (vor 5412 Tagen) @ albarracin

Hallo albarracin,

» Da muß wohl die komplette Urteilsbegründung abgewartet werden. Mit der
» Rechtsetzung einer verbindlichen Frist von 15 Monaten ohne
» tarifliche/gesetzliche Regelung hätte sich mE das LAG schwer verhoben, da
» es weder Gesetzgeber noch TV-Partei ist.


Wie ist denn in diesem Zusammenhang der § 7.3 des Bundesurlaubgesetzes zu sehen>
Dort sind im Prinzip die 15 Monate gesetzlich geregelt.
Das Urteil des EUGH vom November 2011 sieht in dieser Fristsetzung keinen Verstoss gegen Unionsrecht.

Oder sehe ich hier etwas falsch und bringe etwas durcheinander>

VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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