Urlaub bei Langzeit-AU (Allgemeines)
Hallo,
ein aktuelles Urteil des LAG Baden-Württemberg:
[link=http://www.lag-baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1273195/index.html>ROOT=1149275]Urteil 21.12.2011 - 10 Sa 19/11[/link]
Urlaubsansprüche gehen bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres unter und sind bei einer späteren Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht abzugelten.
Das LAG hat damit die Meinung des EUGH ( 15 Monate längstens) übernommen
VG
Hotte
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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."