Urlaub bei Langzeit-AU (Allgemeines)
Hallo,
gerade habe ich ein aktuelles Newsletter von Fachanwälten des Arb-Recht der ETL-Gruppe Berlin zu diesem Thema erhalten.
Es bezieht sich auf die o.a. LAG Entscheidung.
Auszug:
Es ist nicht vollständig geklärt, was der EuGH mit "Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten" meint. Doch § 7 BUrlG dürfte eine Bestimmung in diesem Sinne sein. Damit hält sich das finanzielle Risiko des Arbeitgebers im Falle eines Langzeiterkrankten zukünftig in einem überschaubaren Rahmen. Dann wären Urlaubsansprüche bzw. Urlaubsabgeltungsansprüche auf einen Zeitraum von maximal 27 Monaten begrenzt (12 Monate eines Jahres zzgl. 15 Monate Übertragungszeitraum), d. h. der Urlaub bzw. Urlaubsabgeltungsanspruch von Langzeiterkrankten verfällt am 31. März des übernächsten Jahres.
Doch ich denke, es wird uns noch weiter beschäftigen.
Kontextlink:
Urlaubsanspruch eines Langzeiterkrankten der im Übertragungszeitraums so rechtzeitig gesund wird.