Urlaub bei Langzeit-AU (Allgemeines)
Sorry Bernhard,
aber das hier
» Eigentlich müsste/sollte der Gesetzgeber nun das Bundesurlaubsgesetz hier
» anpassen. Es kann aber nun auch durch Gerichte im Rahmen des Richterrechtes
» hier eine solche Reglung geben. So ja auch hier geschehen durch das LAG
» BW.
ist mE falsch. Ein Gericht kann kein eigenes Recht setzen, es ist kein Gesetzgeber. Es kann lediglich die rechtskonforme Anwendung geltenden Rechtes überprüfen.
Da der § 7 Abs. 3 nicht EU-konform ist, gibt es kein geltendes Gesetzesrecht zum erlaubten Urlaubsverfall. Es gibt lediglich in einigen TVen vom Gesetz abweichende Regelungen, von denen eine einzige vom EuGH überprüft wurde - mehr nicht.
Eine eigene Rechtsetzungskompetenz von gerichten wäre ein gravierender Verstoss gegen die Gewaltenteilung. Manche Gerichte testen aber ganz gern mal aus, wie weit sie gehen können.
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&Tschüß
Wolfgang