Erstellung Gefährdungsbeurteilungen - Beteiligung SBV (Allgemeines)
Hallo liebe Mitstreiter,
bei uns sollen in mehreren Betrieben neue Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden. Nach den entsprechenden Vorarbeiten und Testversuchen sollen am Ende auch regionale Betriebsvereinbarungen abgeschlossen werden. Trotz regionaler Zuständigkeit möchte der AG der Einfachheit halber, wenn möglich, in allen Betrieben die gleiche Vorgehensweise. Deshalb soll auf Wunsch des AG eine übergeordnete Arbeitsgemeinschaft ins Leben gerufen werden, in die jeder örtliche BR 1-2 Mitglieder entsenden kann.
Um diese Gruppe nicht zu groß werden zu lassen (FaSi, AG usw. wären auch dabei) möchte man aber nicht alle örtlichen SBV, sondern nur Einen zulassen, den alle SBV aus ihrer Mitte "bestimmen" sollen.
Ein wirkliches Beteiligungsrecht der SBV wird hier nämlich noch nicht gesehen, da die jeweils entsendeten BR-Miglieder ja jeweils in ihre Gremien berichten und dort die SBV dabei ist. Auch handelt es sich ja anscheinend nicht um eine Sitzung/Ausschuss o. Ä. des BR. Andererseits ist es ja wohl eine Zusammenkunft zwischen AG und BR-Mitgliedern, die der Meinungsfindung dient.
Würde allerdings in jedem einzelnen Betrieb alles selbst erarbeitet werden, wäre ich als örtliche SBV ja am gesamten Verfahren beteiligt.
So ist nun meine Frage, ob an dieser übergeordneten Arbeitsgemeinschaft nicht auch jede örtliche SBV gemäß § 95 (4 und 5) SGB IX zu beteiligen wäre, da wir uns ja auch nicht gegenseitig entsenden können.
Viele Grüße
Zuli