Erstellung Gefährdungsbeurteilungen - Beteiligung SBV (Allgemeines)
Hallo Bernhard,
ich habe da ein ähnliches Problem.
Bei uns fängt man auch gerade mit den Gefährdungsbeurteilungen an. In unserem Fall hat das alles der Beauftragte der Gf übernommen und regelt somit auch den gesamten Ablauf.
Ich habe Herrn ___ als er dem BR den Entwurf vorgestellt hat, darauf hingewiesen, dass ich als SchwbV auch zu dem Teilnehmerkreis gehören würde.
Als Antwort bekam ich dann nur
"das muss ich noch mal prüfen, ich melde mich dann wieder"
Angeblich habe ihm einer vom Gewerbeaufsichtsamt erzählt, das es quatsch sei, die SchwbV zu beteiligen.
Und auch die FaSi war der Meinung.
Jetzt Besteht der Kreis aus 1 BR/ FaSi / Betriebsarzt/Beauftragten der Gf und dem jeweiligen Sicherheitsbeauftragten.
Ich werde nicht informiert bzw, wenn dann in der ASA-Sitzung.
So läuft es mit allen Gesprächen egal was es ist (Mitarbeitergespräche / Vorschlagswesen / Urlaubsplanung / Mitarbeiterumfrage / Notfallpläne usw.
Immer heißt es "sie nehmen doch an jeder BR- und ASA-Sitzung teil und bei den Monatsgesprächen sind sie auch dabei, das reicht doch an Information".
Ich lese in dem Gesetzt zwar, dass ich nicht an jeder Sitzung teilnehmen darf, aber nicht das der AG seiner Informationspflicht nachkommt, in dem er zulässt, dass ich an BR- und ASA-Sitzungen sowie an Monatsgesprächen teilnehme.
Der AG Akzeptiert nicht, dass die SchwbV jetzt wirklich mal was erreichen will, denn mein Vorgänger hat das Amt still bekleidet und "nichts" gemacht.
Was kann ich noch versuchen> Womit kann ich eventuell noch argumentieren>
Leider sind die og Personen ziemlich Beratungsresistent.
Sollte ich in der Suche was übersehen haben, dann bitte ich hiermit um Entschuldigung.
Danke und Gruß
Nemo-1974