Erstellung Gefährdungsbeurteilungen - Beteiligung SBV (Allgemeines)
Danke erst einmal für diese Ausführung.
Ich möchte auch auf die Fragen eingehen, die Du mit eingebracht hast.
» 1. Was sagt unternimmt der BR> Steht er hinter der SchwbV> Er sollte hier
» auch z.B. auf das Recht der eigenständigen Info der SchwbV gem. SGB IX
» hinweisen.
Der BR-Steht hinter mir, aber auch für diese Jungs ist es Neuland.
Da sie sich vorher nie mit dem SGB befassen mussten und die SchwbV nur da war, aber nicht wirklich was gemacht hat.
» 2. Der BASchwb § 98, muss u.a. hier darauf achten und hinwirken, dass der
» AG die Rechte der SchwbV gem SGB IX beachtet.
»
» Schließlich ist die Aufgabe des Beauftragten des Arbeitgebers gesetzlich
» allgemein dahingehend umschrieben, dass er vor allem auf die Erfüllung
» der dem Arbeitgeber obliegenden Verpflichtungen zu achten habe (Satz 3). Zu
» diesen Verpflichtungen gehört, dass
»
» die Schwerbehindertenvertretung ihr Amt ohne Behinderung wahrnehmen kann
» (§ 96 Abs. 2 SGB IX).
Das klingt schon gut, aber leider ist es u.a.genau diese Person, die mir die Schwierigkeiten macht.
In der BV Integration.. steht zwar drin das der Beauftragte verpflichtet ist...usw.
Aber Papier ist geduldig.
Ich versuche hiermit mal ein paar Argumente zu schaffen, die vielleicht zum Umdenken anregen.