Erstellung Gefährdungsbeurteilungen - Beteiligung SBV (Allgemeines)
»Hallo Bernhard,
»
» Denn wie Du richtig erkennst, ist es kein Gremium des BR! Doch die GSchwbV
» wäre hier dann dabei, da überbetrieblich.
In diesem Punkt waren wir nicht ganz sicher, da es nicht alle Betriebe des Unternehmens betreffen wird.
» Die BR könnten ggf. gem § 50 Abs. 2 BetrVG den GBR im
» bestimmten Umfang beauftragen und damit Rechte an diesen abgeben.
Das wollen sie zur Zeit eben genau nicht, da sie ihre örtliche Zuständigkeit nicht aufgeben wollen.
»
» Daher müsste der AG mit jeder SchwbV die örtl. Themen gem. § 95 Abs. 2 i.V.
» mit § 81 Abs. 4 SGB IX behandeln.
Genau so dachten wir uns das ja auch. Und da wäre es aus unserer Sicht halt einfacher, wir wären gleich dabei, dann müsste er sich nicht immer extra mit jedem einzelnen auseinander setzen.
Gruß
Zuli