Erstellung Gefährdungsbeurteilungen - Beteiligung SBV (Allgemeines)
Hallo,
leider ist es so, dass zu viele BR sich des Themas "SGB IX" nicht annehmen, obwohl sie ja selbst oft gem. SGB IX Beteiligte sind, also hier selbst auch Beteiligungsrchte haben und es nebenbei auch gem. § 80 BetrVG müssten.
Die BR sollten sich einmal § 93 SGB IX ansehen und dann auch einmal im SGB IX nachlesen, wie oft auf diesen verwiesen wird. Also im SGB IX steht, dass der BR auch zu beteiligen ist.
Letztlich, jeder BR sollte mindestens 1 BRM im SGB IX schulen, genau wie SchwbV eine Grundschulung im BetrVG/PersVG/MAVG haben sollte. Drüfen tun sie es nach der Rechtspechung selbst dann, wenn die SBV gleichzeitig Mitlied des Betriebsrats oder Personalrats oder der MAV ist!!
Dem BASchwb sollte man dann ggf einmal klar machen, dass man sollte er seinen Pflichten nicht nachkommen sondern ggf noch die SchwbV behindern, man dann einen Anwalt beauftragen müsste gegen den BASchwb ein OWI Verfahren einzuleiten, dann drohen Ihm PERSÖNLICH bis zu 10.000,- Bußgeld. Ob er soviel übrig hat>> 