Supervision Schwerbehindertenvertreter (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 10.09.2012, 14:54 (vor 5155 Tagen) @ BirgitKE

Hallo Birgit,

auch wenn so eine Supervision für SBVen zur Qualitätssteigerung und/oder zum Selbstschutz durch Abgrenzung sicherlich wünschenswert wäre, gibt es dafür auch nicht ansatzweise eine gesetzliche Grundlage.

Es wäre also das reine Privatvergnügen. Sofern das also nicht irgendwie im Rahmen von Behandlungen (Psychotherapie, medizinische Reha) thematisiert werden kann, müßte es wohl selbst finanziert werden.

Im Übrigen gäbe es bei der Umsetzung auch noch das Problem des Datenschutzes, da sich jedes Deiner "Schäfchen" weigern könnte, so einen Supervisions-Menschen an einem Gespräch teilhaben zu lassen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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