Supervision Schwerbehindertenvertreter (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 11.09.2012, 08:33 (vor 5155 Tagen) @ BirgitKE

Hallo Birgit,

auch in der von Dir beschriebenen Form ist es ein "Privatvergnügen", sofern nicht einzelne Aspekte ein "Randthema" in Seminaren nach § 96 Abs. 4 SGB IX sind.

--
&Tschüß

Wolfgang


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