Supervision Schwerbehindertenvertreter (Allgemeines)
Hallo Birgit,
auch in der von Dir beschriebenen Form ist es ein "Privatvergnügen", sofern nicht einzelne Aspekte ein "Randthema" in Seminaren nach § 96 Abs. 4 SGB IX sind.
--
&Tschüß
Wolfgang
Hallo Birgit,
auch in der von Dir beschriebenen Form ist es ein "Privatvergnügen", sofern nicht einzelne Aspekte ein "Randthema" in Seminaren nach § 96 Abs. 4 SGB IX sind.
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&Tschüß
Wolfgang
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