Supervision Schwerbehindertenvertreter (Allgemeines)

SBV_AZHV, München - Bayern, Wednesday, 12.09.2012, 10:20 (vor 5154 Tagen) @ hackenberger

Guten Morgen,

ich stimme zu, das die Mandatstätigkeit ein Ehrenamt und KEINE Arbeit ist.

Doch die Fürsorgepflicht des AG gegenüber dem Mitarbeiter bleibt vollständig bestehen.

Daher würde ich gerne die konkrete Quelle nachlesen, das Arbeitsschutzgesetze nicht für betriebliche Ehrenämter gelten sollten.

Das würde ja heißen, das auch Berufgenossenschaften usw. nicht bei Unfällen greifen würden.

Ehrlich gesagt, gluabe ich das nicht, lasse mich gerne entsprechenden Quellen überzeugen - ansonsten tauschen wir hier ja nur Meinungen und Ansichten aus :-D

Gruß
Markus


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