Supervision Schwerbehindertenvertreter (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 12.09.2012, 14:22 (vor 5153 Tagen) @ SBV_AZHV

Hallo Markus,

» überzeugt bin ich nach wie vor nicht - aber scheinbar ist es wie es ist.:-(
Ja, leider ist es oftmals so, dass einen nicht alles gefallen muss, damit es gilt und beachtet werden muss.

» BetrVG § 37 Abs. 6
Bei Seminaren nach § 37 Abs. 6 BetrVG sollte man den Veranstallter ansprechen dieses auch bitte nahc § 96 Abs. 4 SGB IX anzubieten, dass erleichtert es dann einem ggf beim AG:


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