Supervision Schwerbehindertenvertreter (Allgemeines)
Hallo Markus,
» überzeugt bin ich nach wie vor nicht - aber scheinbar ist es wie es ist.
Ja, leider ist es oftmals so, dass einen nicht alles gefallen muss, damit es gilt und beachtet werden muss.
» BetrVG § 37 Abs. 6
Bei Seminaren nach § 37 Abs. 6 BetrVG sollte man den Veranstallter ansprechen dieses auch bitte nahc § 96 Abs. 4 SGB IX anzubieten, dass erleichtert es dann einem ggf beim AG: