Nach Antrag auf Teilerwerbsminderungrente Recht auf den Arbeitsplatz? (Allgemeines)
Hallo,
Eine Mitarbeiterin ( GdB 90 ) möchte einen Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente stellen. Hat sie, falls sie mit dem Antrag Erfolg hat, ein Recht auf ihren Arbeitsplatz>
Grundsätzlich ist es in der Abteilung möglich Teilzeit zuarbeiten.
Vor einiger Zeit gab es in der Abteilung Probleme und die Mitarbeiterin meint, dass ihre Vorgesetzte sie los werden wollte.
Hat die Abteilungsleiterin die Möglichkeit ihr die Teilzeitbeschäftigung zu verweigern> Oder entscheidet das die Personalabteilung.
Es müsste doch für schwerbehinderte Mitarbeiter, die Aufgrund ihrer Gesundheit einen Teilerwerbsrentenantrag stellen auch Sicherheiten geben, oder>
Viele Dank
Viele Grüße
Chris