Nach Antrag auf Teilerwerbsminderungrente Recht auf den Arbeitsplatz? (Allgemeines)

hackenberger, Saturday, 13.10.2012, 20:40 (vor 5122 Tagen) @ chris

Hallo,

mit Ratschlägen und Beratungen von Schwerbehinderten zu allen Rententhemen, also auch Erwerbsminderungsrenten sollten wir SchwbV uns zurückhalten. Da gibt es Fachleute speziell zu diesen Themen. Denn bei einer Falschberatung könnten sehr große zivilrechtliche Schadenersatzforderungen entstehen. Darauf hat erst diese Tage ein Fachanwalt in einer Arbeitsgruppe für SchwbV hingewiesen. Er ist gerade mit einen solchen Problem auf Seiten einer SchwbV befasst, wo es um einen sehr hohen fünfstelligen Schadenersatzanspruch gegen eine SchwbV geht.

Also Verweis an Fachleute / Ämter und auf den TV.

Wir, SchwbV sind KEINE Rentenberater und es gibt bei diesem Thema viele mögliche Probleme, ua wie möglicher Hinzuverdienst ohne Rentenschädigung usw. und es geht ggf um eine dauerhafte Versorgung.


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