Nach Antrag auf Teilerwerbsminderungrente Recht auf den Arbeitsplatz? (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 13.10.2012, 19:46 (vor 5122 Tagen) @ chris

Hallo,

auch in diesem Fall (Teilerwerbsminderung) besteht der Anspruch gem. § 81 Abs. 5 SGB IX. Dabei stellt die Teilerwerbsminderung erst mal keinen besonderen Umstand dar, sondern belegt lediglich die Notwendigkeit der TZ-Arbeit.

Sofern aber die Teilerwerbsminderung unbefristet festgestellt wurde, sollte man aufpassen. In manchen TVen - u.a. des öffentl. Dienstes - gibt es Klauseln zur automatischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei unbefristeter Rente - auch bei Teilerwerbsminderung. In diesem Fall muß ausdrücklich die Weiterbeschäftigung ggfs. mit Klage verfolgt werden. Nach allen mir bekannten Aussagen von Rechtsexperten dürften derartige Beendigungsklauseln bei Teilerwerbsminderung ungültig sein, es gibt aber mW noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung dazu.

--
&Tschüß

Wolfgang


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