Haftung, Schadenersatz (Allgemeines)

RAMaPro ⌂, Berlin, Monday, 05.11.2012, 17:56 (vor 5099 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

mich würde sehr die Rechtsgrundlage einer Haftung interessieren. Die Angabe "BGB" ist sehr weit, welche Norm soll eine Haftung für SBV/SVP konstruieren> M.E. gilt ausschließlich, dass die SBV genauso haftet, wie jeder Arbeitnehmer, es gibt weder eine Privilegierung, noch eine besondere Haftungsübernahme. Ich wäre sehr daran interessiert, mehr dazu zu erfahren, was der Anwalt berichtet. Wenn es tatsächlich so wäre, dass die SBV für Auskünfte haftet, dürfte man keinem Menschen empfehlen, dieses Ehrenamt anzustreben.
Klar ist: Rechtsauskünfte dürfen nur die rechtberatenden Berufe erteilt werden, nur diese können und dürfen dann aufgrund ihrer Berufspflicht in Anspruch genommen werden für Beratungsfehler, etc.. Erteilt ein SBV eine Rechtsauskunft, so mag vielleicht sein, dass er das eigentlich nicht dürfte, in Haftung genommen dafür kann er/sie dafür nicht. Eben weil Rechtsberatung nur von bestimmten, qualifizierten Leuten gegeben werden darf, muss sich der Rechtssuchende an diese wenden, fragt er / sie jemand anderes, weiss er, dass die Auskunft nur Meinungsäußerung sein kann. Dafür haftet man nicht. Etwa so: Sagt B. Hackenberger jemanden, bei uns sei es Pflicht, bei Rot über die Ampel zu fahren, der tut das, es kracht und will B. Hackenberger dann in Anspruch nehmen dafür: Fehlanzeige. Wer fährt, muss die StVO kennen und darf nicht nach der Auffassung von B. Hackenberger in der Gegend herumfahren. (Schlechtes Beispiel, aber mir fällt gerade kein anderes ein). Hier schützt das ansonsten von Vielen als bedauerlich empfundene Rechtsberatungsgesetz diejenigen, die ""unbefugt"" Rechtsberatung erteilen: wer einen ""Unbefugten"" befragt, muss sich darauf einstellen, dass die Auskunft nicht zutrifft, Haftung ist ausgeschlossen (""unbefugt"" in doppelten Anführungszeichen, weil mir wohl bewusst ist, dass manch SBV'ler deutlich mehr über SGB 9, etc. weiss, als manch "befugter" Anwalt.

Grüße
MP


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