Nach Antrag auf Teilerwerbsminderungrente Recht auf den Arbeitsplatz? (Allgemeines)
Hallo,
nicht nur die DRV, auch Fachleute welche das Gesamtthema rechtlich bewerten können. Denn es gehören ua auch die Fragen dazu, was ergibt der TV und kann zB wenn weniger als 6 Std/ tägl Arbeitsfähigkeit gegeben ist, der AG dann überhaupt eine Beschäftigung noch bieten> Ist es ggf besser oder auch schlechter "nur" auf Teilzeit zu gehen> Also arbeitsrechtliche Beratung. Diese dann von Fachleuten/ Stellen welche ggf auch das Haftungsrisiko abgedeckt haben.
Also, alles Themen welche nicht zu den Aufgaben der SchwbV zählen.
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Hinweis: Ich habe von einem Anwalt erfahren, dass z Zt. wohl ein Schwerbehinderter eine SchwbV gem. BGB auf einen großen 5-stelligen Schadenersatzbetrag wegen Falschberatung verklagt. Ob der Klage stattgegeben wird und der mögliche Ausgang ist noch offen. Dort hat wohl auch eine SchwbV im Rahmen von Rente oder ATZ beraten und es entstand dem Schwerbehinderten einen Schaden. Sobald ich weiteres besonders über den Ausgang erfahre werde ich es hier mitteilen.
Ganz wichtig und entscheidend ist, gem. § 95 SGB IX unterstützt die SchwbV im Rahmen ihrer Aufgaben lt. § 95 SGB IX. Unterstützen bedeutet NICHT "federführend" handeln.
PS: SchwbV und BR können sich privat hier mittels Mandatshaftpflichtversicherungen schützen. Privathaftpflicht greift nicht!