Gesamtschwerbehindertenvertretung: Stellvertreter (Gesamt-Konzern-SBV)

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Wednesday, 12.10.2005, 13:05 (vor 6780 Tagen) @ Prusseliese

Hallo Prusseliese,

normalerweise werden bei der Wahl zur GSV auch Stellvertreter gewählt.
Siehe hierzu SGB IX § 97 Absatz 5.
Die Heranziehung der Stellvertreter richtet sich nach dem SGB IX siehe § 95.
Logiecherweise führt der Stelli die Geschäfte bei Abwesenheit bzw. nicht Verfügbarkeit weiter. Ebenso kann der Stelli zu gewissen Aufgaben ständig herangezogen werden.

Grüße
J.Schmitt


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