Gesamtschwerbehindertenvertretung: Stellvertreter (Gesamt-Konzern-SBV)

hackenberger, Saturday, 03.12.2005, 14:36 (vor 6727 Tagen) @ Deafsaxonia

Das mit der Schulung der Vertreter ist immer wieder ein Punkt der zu Diskussionen führt. Der erste Stellvertreter hat zu mindest für die erste Grundschulung einen Anspruch, wenn der Vertretungsfall gegeben ist, so meine Auslegung und so auch von mir in der Praxis gehandhabt. Hier sollte man eifach eine einverständliche Lösung mit dem AG suchen. Es reicht ja ggf. durchaus eine 2-3 tägige Schulung z.B. bei/druch das Integrationsamt.

Aber eigentlich bist Du hier auf diesen Webseiten genau richtig, sende doch ein Mail an Hans-Peter, er bietet ja auch entsprechende Schiulungen an.;-)


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