Gesamtschwerbehindertenvertretung: Stellvertreter (Gesamt-Konzern-SBV)

Jörn, Sunday, 04.12.2005, 18:53 (vor 6726 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Leute,

ich habe diese Frage mal unseren BR-Anwalt oder auf einem Seminar gestellt(weiß ich nicht mehr genau). Die Antwort war darauf, dass die Anzahl der SBV + Stellvertreter sich an der Anzahl der schwerbehinderten Menschen orientiert. Da sich die Größe des BR ebenfalls, an der Anzahl / dem Bedarf orientiert, schaut man ganzeinfach in der Tabelle (§ 9 BetrVG) nach und zieht einen (für die SBV) ab. Man weicht nur bei einer Anzahl von 5-20 schwerbehinderten Menschen ab, da hier das Gesetz einen Stellvertreter zwingen vorschreibt. Alle Stellvertreter, die nach dieser Tabelle „ordentliche“ Stellvertreter sind, haben das Recht auf Seminare. Alle weitern Stellvertreter haben nicht das Recht, ein Seminar zu besuchen.

Also von 5 bis 20 schwerbehinderten Menschen -> 1 Stellvertreter
von 21 bis 50 -> 2 Stellvertreter
von 51 bis 100 -> 4 Stellvertreter
von 101 bis 200 -> 6 Stellvertreter
usw.

Ob es ein Urteil zu dieser Tabelle gibt weiß ich allerdings nicht. Ich kann ihn ja mal nächste Woche fragen.

Übrigens Bernhardt, die Absprache für die Besuche von Seminaren, die du mit deinem AG getroffen hast, sind zwar für den AG verbindlich, aber nicht für dich.

Jörn


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