Gesamtschwerbehindertenvertretung: Stellvertreter (Gesamt-Konzern-SBV)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 04.12.2005, 19:23 (vor 6726 Tagen) @ Jörn

Hallo Jörn,
da liegst du mit deiner Meinung daneben. Möglicherweise hast du auch was falsch verstanden.

Die Anlehnung an das BetrVG wäre nicht schlecht. Leider greift sie aber hier nicht.
Desweiteren gibt es keine ordentlichen bzw. unordentlichen Stellvertreter.
Die Stellis werden nach den Stimmen gereiht.

Die Anzahl der vertreterInnen richtet sich alleine nach dem SGB IX.
Und da steht:
§94(1)....und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied gewählt...
§94 (7)...rückt das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied...

Daraus ist zu schließen, dass unabhängig von der Betriebsgröße mindestens 2 VertreterInnen gewählt werden können. Besondere Eigenarten des Betriebes (bundesweite Filialen bzw NL) lassen jedoch weitere zu. Mir sind Betriebe mit bis zu 9 Vertretern bekannt.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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