Gesamtschwerbehindertenvertretung: Stellvertreter (Gesamt-Konzern-SBV)

Jörn, Sunday, 08.01.2006, 20:15 (vor 6691 Tagen) @ Jörn

Hallo Hans-Peter, Hallo Bernhard,

ich habe noch mal mit meinen Anwalt gesprochen und er gibt Berhard recht. Also nur der 1. Stellfix hat ein Recht auf Seminare.
Bei allen Anderen muss der Bedarf nachgewissen werden. Wenn der 2. Stellfix einen Woche pro Jahr aktiv ist, reicht dieses nach seiner Meinung nicht aus, um ihn zu schulen.
Aber er nannte mir noch eine weiter Idee um z. B. den 2. Stellfix zu schulen. Man macht in zum Gruppensprecher einer Arbeitsgruppe nach §28a BetrVG z. B. „Gesundheitsausschuss“, dann hat er das Recht auf Schulungen zum Thema SGB IX zu gehen.

Jörn


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