Verkürzte Frist für die schriftl. Einreichung v. Wahlvorschlägen zulässig? (Wahlen)

Ken21, Friday, 09.01.2015, 11:29 (vor 4303 Tagen)

Hallo,

wir wählen in unserem Unternehmen die Gesamt-SBV im förmlichen Wahlverfahren.
(Sorry, bei uns ist einiges schief gelaufen, deswegen habe ich schon 2 Anfragen gepostet)

Unser Wahlausschreiben wurde am 08.12.2014 ausgehängt. Die Frist für die schriftliche Einreichung der Wahlvorschläge sollte gem. § 6 I SchwbWO 14 Tage nach ERLAß des Wahlausschreibens erfolgen, d.h. am 20.12.2014. Nun endete unsere Frist aber schon am 18.12.2014.
Ist mit dem "Erlaß" der Aushang gemeint? Ist es korrekt die Frist um 2 Tage zu verkürzen? Gerade in unserem Unternehmen, in dem die Betriebe über ganz Deutschland verstreut sind, ist jeder Tag wichtig, um die erforderlichen Stützunterschriften einzusammeln.
Sofern die Verkürzung des Termins nicht korrekt war, berechtigt dieser Tatbestand eine nachträgliche Anfechtung der Wahl?

Vielen Dank!


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