Verkürzte Frist für die schriftl. Einreichung v. Wahlvorschlägen zulässig? (Wahlen)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 13.01.2015, 09:24 (vor 4299 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebolon,

Du kannst natürlich gerne anderer Ansicht sein. Das es unterschiedliche Rechtsprechung gibt, ist zwar betrüblich, aber für Streitigkeiten aus § 94 SGB IX ist nun mal immer und "ausschließlich" das ArbG und damit das BAG zuständig - auch wenn VerwG sich immer mal wieder gerne einmischen und § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG
http://www.gesetze-im-internet.de/arbgg/__2a.html
ignorieren oder zumindest sehr frei auslegen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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