Verkürzte Frist für die schriftl. Einreichung v. Wahlvorschlägen zulässig? (Wahlen)
Hallo Cebolon,
Du kannst natürlich gerne anderer Ansicht sein. Das es unterschiedliche Rechtsprechung gibt, ist zwar betrüblich, aber für Streitigkeiten aus § 94 SGB IX ist nun mal immer und "ausschließlich" das ArbG und damit das BAG zuständig - auch wenn VerwG sich immer mal wieder gerne einmischen und § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG
http://www.gesetze-im-internet.de/arbgg/__2a.html
ignorieren oder zumindest sehr frei auslegen.
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&Tschüß
Wolfgang