Verkürzte Frist für die schriftl. Einreichung v. Wahlvorschlägen zulässig? (Wahlen)
Hätte die Frist gem. § 6 Abs. 1 SchwbVWO zur Einreichung von Wahlvorschlägen mit dem gewöhnlichen, betriebsüblichen Dienstschluss am 22.12. geendet...
Hallo zusammen,
die Vorschlagsfrist endet niemals bereits mit dem betriebsüblichen Dienstschluss, sondern stets um 24:00 Uhr. Wäre also ein Wahlvorschlag kurz vor Mitternacht in den Briefkasten am 22.12.2014 eingeworfen worden, wäre die Vorschlagsfrist gewahrt.
Gruß,
Cebulon