Verkürzte Frist für die schriftl. Einreichung v. Wahlvorschlägen zulässig? (Wahlen)

Cebulon, Saturday, 10.01.2015, 21:58 (vor 4301 Tagen) @ albarracin

Hätte die Frist gem. § 6 Abs. 1 SchwbVWO zur Einreichung von Wahlvorschlägen mit dem gewöhnlichen, betriebsüblichen Dienstschluss am 22.12. geendet...

Hallo zusammen,

die Vorschlagsfrist endet niemals bereits mit dem betriebsüblichen Dienstschluss, sondern stets um 24:00 Uhr. Wäre also ein Wahlvorschlag kurz vor Mitternacht in den Briefkasten am 22.12.2014 eingeworfen worden, wäre die Vorschlagsfrist gewahrt.

Gruß,
Cebulon


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