Verkürzte Frist für die schriftl. Einreichung v. Wahlvorschlägen zulässig? (Wahlen)

Cebulon, Tuesday, 13.01.2015, 21:04 (vor 4298 Tagen) @ albarracin

Dass es unterschiedliche Rechtsprechung gibt

Hallo Wolfgang,

die auf SBV-Wahlen übertragbare höchstrichterliche Rechtsprechung ist da nicht unterschiedlich, sondern einheitlich, wonach der Wahlvorstand nicht befugt ist, die Vorschlagsfrist am letzten Tag auf eine bestimmte Uhrzeit zu begrenzen, wie folgt:

Der Wahlvorstand ist nicht befugt, die Einreichung von Wahlvorschlägen am letzten Tag der Einreichungsfrist auf eine bestimmte Uhrzeit… zu begrenzen… Hält sich ein Mitglied des Wahlvorstandes über die Dienstzeit in der Dienststelle auf, so kann ein diesem Mitglied nach Ablauf der Dienstzeit überreichter Wahlvorschlag nicht als verspätet zurückgewiesen werden… Dem Wahlvorstand steht somit eine Befugnis, den Zeitpunkt für die Abgabe der Wahlvorschläge festzusetzen, nicht zu...
BVerwG, 17.07.1980 - 6 P 4.80, für PR-Wahl

Die Frist, um Wahlvorschläge einzureichen, endete nach § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 Alt. 1 BGB am 13.08.2008, 24:00 Uhr. Der Wahlvorstand verkürzte die Frist demgegenüber zunächst auf 16:00 Uhr… Dieser Mangel wurde jedoch mit E-Mail vom 08.08.2008 rechtzeitig berichtigt… Mit der E-Mail vom 08.08.2008… wurde klargestellt, dass Wahlvorschläge am 13.08.2008 auch noch nach 16:00 Uhr eingereicht werden konnten. Damit wurde der ursprüngliche Fehler rechtzeitig vor dem Ende der Frist behoben.
BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 56/10, für AR-Wahl

Gruß,
Cebulon


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