Verkürzte Frist für die schriftl. Einreichung v. Wahlvorschlägen zulässig? (Wahlen)

Cebulon, Monday, 12.01.2015, 21:32 (vor 4299 Tagen) @ albarracin

nur bezüglich der Tagesberechnung, nicht aber für die Uhrzeitengenzen

Hallo,

das kann man auch anders sehen. Die teils in der Literatur vertretene Gegenmeinung teile ich nicht. Sie ist unvereinbar mit der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung.

"Die Festlegung eines Zeitpunktes für die Einreichung von Wahlvorschlägen für eine Personalratswahl auf den Verlauf des letzten Tages einer Frist ist in rechtlicher Hinsicht als unzulässige Fristverkürzung und damit als anfechtungsberechtigende Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschrift zu werten. Zulässig ist allenfalls ein Hinweis auf den Dienstschluss am fraglichen Tag."


Gruß,
Cebulon


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