Keine Mehrarbeit - versetzen? (Allgemeines)

WoBi, Friday, 10.04.2015, 13:11 (vor 4213 Tagen) @ Anneca

Hallo Anneca,

ein Blick in das Arbeitszeitgesetz bringt einiges hinsichtlich mehr als 10 Stunden arbeiten. Dort wird in § 3 geregelt, dass die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Es gibt noch Regelungen für die Sonntagsarbeit.

Es gibt Ausnahmen von dieser Regel, doch bedarf es dafür Vereinbarungen mit den Tarifparteien. Also auch tarifvertragliche Regelungen zur Wochenarbeitszeit beachten. Des weiteren ist Mehrarbeit Mitbestimmungspflichtig nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Es hat also zuvor der Betriebsrat seine Zustimmung zu erteilen.

Wenn dies eingehalten wird, braucht der Schwerbehinderte oder Gleichgestellte gar nicht sich von Mehrarbeit nach § 124 SGB IX freistellen. Erst mal die anderen Gesetze einhalten. :-P

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Gruß
Wolfgang


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