Keine Mehrarbeit - versetzen? (Allgemeines)
Hallo,
die weiter oben zitierte Grundregel im § 3 Arbeitszeitgesetz ist durch diverse Sonderregelungen gründlich ausgehölt worden und gilt für diverse Arbeitskräfte nicht (mehr).
Allein die Öffnungsklausel des § 7 Arbeitszeitgesetz eröffnet diverse Möglichkeiten von denen wir nicht wissen, ob sie in diesem Betrieb Geltung haben. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können viele Schutzrechte erheblich ändern.
Es sollten daher alle möglichen Rechtsquellen geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Michael
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Mit freundlichen Grüßen
Michael