Keine Mehrarbeit - versetzen? (Allgemeines)
Hallo Anneca,
"Das eine Event geht über 10 Tage und der Mitarbeiter muss ca 12-16 Stunden am Tag in dieser Zeitraum leisten. Auch vor dem Event muss er 4-6 Wochen rund 10 Stunden am Tag für die Vorbereitung arbeiten."
Hier liegt ein massiver Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz vor. Es ist ein Schutzgesetz zur Erhaltung der Arbeitskraft und soll Unfalle oder Erkrankungen vorbeugen. Es ist Aufgabe des Betriebsrates und der Schwerbehindertenvertretung den Arbeitgeber zu überwachen, dass dieser Gesetze zum Vorteil der Arbeitnehmer einhält. Wenn dem Kollegen etwas passiert, kann der Arbeitgeber die Berufsgenossenschaft kennenlernen und neben Schadensersatz auch noch Strafe zahlen.
"Leider hat die BR das zugestimmt, dass so gearbeitet wird. Der BR macht es sogar selbst (Mehr als 10 Stunden)."
Darf / Kann der Betriebsrat überhaupt zustimmen? Wenn er die Einhaltung der Gesetze selbst nicht beachtet, erfüllt er seine Amtspflichten nicht.
Ein Betriebsrat kann, wie die Schwerbehindertenvertretung auch, über 10 Stunden im Ehrenamt tätig sein. Dies nur wenn es erforderlich ist. Aber erst Ehrenamt und danach normale Arbeit über 10 Stunden geht nicht.
Sollte die Einsicht zur Einhaltung von Gesetzen trotz Aufklärung nicht fruchten, bleibt ggf. das Gewerbeaufsichtsamt als Überwachungsbehörde.
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Gruß
Wolfgang