Abmahnung eines sb Mitarbeiters (Umgang mit Arbeitgeber)

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 20.06.2015, 13:40 (vor 4143 Tagen) @ xray

Hallo,

wenn es ein wiederholtes Verhalten war und der AG bereits auf die Informations- und Anhörungsrechte der SBV hingewiesen wurde, sollte die SBV rechtliche Schritte nicht nur androhen, sondern auch tatsächlich machen.
Sonst dürfte das immer so weiter gehen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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