Abmahnung eines sb Mitarbeiters (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo,
wenn es ein wiederholtes Verhalten war und der AG bereits auf die Informations- und Anhörungsrechte der SBV hingewiesen wurde, sollte die SBV rechtliche Schritte nicht nur androhen, sondern auch tatsächlich machen.
Sonst dürfte das immer so weiter gehen.
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&Tschüß
Wolfgang