Abmahnung eines sb Mitarbeiters (Umgang mit Arbeitgeber)

xray, Bayern, Sunday, 21.06.2015, 12:03 (vor 4142 Tagen) @ Heinrich

Hallo,
zu meinem aktuellen Problem, der BR wurde vom MA herangezogen, aber die Beteiligung der SBV vom AG erfolgte wiederholt nicht, welches verpflichtend im SGB IX vorgeschrieben ist.
Es ist ja nicht Aufgabe des BR mich zu informieren, sondern des AG, und zwar vor der Maßnahme. Der betroffene MA kennt nicht den Unterschied zwischen den Rechten und Pflichten des BR und der SBV, der AG sollte sie allerdings kennen.
MfG


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