Abmahnung eines sb Mitarbeiters (Umgang mit Arbeitgeber)

xray, Bayern, Sunday, 21.06.2015, 11:22 (vor 4142 Tagen) @ albarracin

Hallo,
ich fordere vom AG die Aussetzung der Maßnahme wegen Nichtbeteiligung nach §95 Abs 2 und § 84 Abs 1, auch wenn Frist verstrichen sein sollte.
Ich weiß noch nicht genau, wann die Abmahnung erteilt wurde, muß mich morgen erkundigen.
Ein Beschlussverfahren habe ich bisher gemieden, werde mich nunmehr anwaltlich beraten lassen und diesen Schritt gehen müssen, sonst ändert sich nie etwas, da habt Ihr Recht.
Habt Ihr Erfahrungen mit Beschlussverfahren?
MfG


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