Abmahnung eines sb Mitarbeiters (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo,
hat der AG hier was seine Pflicht gewesen wäre den § 84 Abs 1 SGB IX beachtet und angewandt? Denn eine Abmahnung stellt eine Gefährdung der Beschäftigung dar, da ja zumindest bei Wiederholung eine Kündigung drohen könnte.
Es ist auch schade, dass der BR den § 84 Abs 1 SGB IX nicht angemahnt/gefordert hat, denn auch der BR ist hier Beteiligter.
Ihr beide, also SBV und BR könnt den § 84 Abs 1 SGB IX einfordern. Denn ihr beide habt hier auch das Initiativrecht.
Du solltest auch überlegen den § 156 Abs 1 Satz 9 SGB IX anwendest, wäre wohl nicht verkehrt.