Abmahnung eines sb Mitarbeiters (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo,
ein OWi-Verfahren ist etwas anderes als ein Beschlußverfahren beim Arbeitsgericht. Das Beschlußverfahren beim Arbeitsgericht ist idR die effektivere "Waffe".
Beim Beschlußverfahren wird dem AG für die Zukunft aufgegeben, die Rechte der SBV zu beachten und ein Bußgeld für jeden zukünftigen Verstoß festgelegt, das durchaus "merkbar" sein kann.
Auf zurückliegende Fälle hat das aber keine Auswirkungen.
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&Tschüß
Wolfgang